Grüne Landtagsfraktion stellt Dringlichkeitsantrag zur Verwendung der Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz

Seit Jahren werden die nötigen Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen für das Personal
in Kitas und Kindertagespflege und damit in die pädagogische Qualität
von der Staatsregierung
verschlafen. Die aktuellen Rahmenbedingungen führen inzwischen zu einer pädagogischen
Arbeit an der Belastungsgrenze, vielerorts sogar zur Schließung von Gruppen und einer
Verkürzung der Öffnungszeiten. Betroffen sind vor allem die verbliebenen Mitarbeiter*innen in
Kitas und Kindertagespflege, die mehr Arbeitsbelastung schultern müssen, und die Eltern, die
Schwierigkeiten bekommen Familie und Beruf zu vereinbaren. Viele Kinder können unter diesen
Bedingungen nur noch betreut statt gebildet werden, wenn überhaupt ein Platz für sie frei ist.

Schon jetzt ist die Situation in den Kitas und der Kindertagespflege also sehr angespannt.
Laut Berechnungen der Bertelsmann Stiftung fehlen bis 2030 sogar bis zu 46.000 zusätzliche
Fachkräfte, wenn man eine pädagogisch hochwertige und kindgerechte frühe Bildung
gewährleisten will. Und auch die Zahl der Kindertagespflegepersonen ist rückläufig und dies,
obwohl dieser Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Bayern eigentlich noch
großes Potenzial zur Deckung der Betreuungsbedarfe birgt. Jahrelang hat die Staatsregierung
die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz zum überwiegenden Teil (62% der Bundesmittel) in
einkommensunabhängige Gebührenentlastung statt in die Qualität investiert und das rächt sich
jetzt.

Das neue Kita-Qualitätsgesetz vom Bund stellt im Gegensatz zum vorherigen Gute-Kita-Gesetz
sicher, dass der Fokus wirklich auf die Qualität gesetzt wird. Die Maßnahmen müssen zu
mindestens 50% für Maßnahmen für eine höhere pädagogische Qualität verwendet werden.
Angesichts der aktuellen Situation in Bayern braucht es aber mehr: 100% der Bundesmittel
müssen in die Qualität investiert werden. Jeweils rund 315 Millionen Euro wird Bayern vom Bund
in den Jahren 2023 und 2024 aus dem Kita-Qualitätsgesetz erhalten. Zeit endlich umzusteuern
und massiv in die Qualität und damit in die Zukunft unserer Kinder zu investieren: Die Gewinnung
und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie Verbesserungen beim Fachkraft-Kind-Schlüssel
müssen priorisiert werden. Der Leitungs- und Verwaltungsbonus soll ausgebaut, verstetigt
und entbürokratisiert werden. Zudem soll mit den Bundesmitteln endlich das Potenzial der
Kindertagespflege ausgeschöpft und das Berufsfeld gestärkt werden. Darüber hinaus reichen
die Bundesmittel auch aus, um das Bundesprogramm Sprach-Kitas in ein Landesprogramm zu
überführen. Die Sprachbildung in unseren Kitas wird immer wichtiger und soll so entsprechend
gefördert werden.

Nur mit einem klaren Fokus auf die vorrangigen, qualitätsbezogenen Handlungsfelder des Kita-
Qualitätsgesetzes sind echte Verbesserungen für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen
sowie der Kindertagespflege, bessere Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal und
bessere Bildungschancen für die betreuten Kinder möglich.

Der Antrag steht in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 9. Februar auf der Tagesordnung.