Grüner Antrag im Innenausschuss

Die Feuerschutzsteuer ist ein Pfeiler der Finanzierung der Bayerischen Feuerwehren. Sie muss nicht von den Bürger*innen, sondern von den Versicherungen an das jeweilige Bundesland gezahlt werden – und zwar auf Versicherungsbeträge, die Gefahren durch Feuer abdecken sollen, z.B. Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden und müssen in Bayern konkret für die Förderung des Brandschutzes verwendet werden.

Nun ist der jährliche Ausgaberest aus der Feuerschutzsteuer aber erheblich und in den letzten Jahren sogar angestiegen, während die Fördersätze für Bayerische Feuerwehren in den letzten Jahren gesunken sind. Die Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage hat ergeben, dass der Ausgaberest im Jahr 2021 rund 64 Mio. Euro betrug. Im Jahr 2020 waren es rund 52 Mio. Euro, 2019 rund 53 Mio. Euro. Obwohl die Staatsregierung den Höchststand von rund 80 Mio. Euro im Jahr 2014 bis 2018 schrittweise auf 47 Mio. Euro kontinuierlich und deutlich abbauen konnte, lässt sich seit 2019 wieder ein stetiger Anstieg beobachten.

Mit einem Antrag fordere ich die Staatsregierung auf, im Innenausschuss zu berichten, wie dieser gestiegene Ausgaberest aus der Feuerschutzsteuer sinnvoll in den vorgesehenen Bereichen abgebaut werden kann. Der Antrag wird in einer der nächsten Ausschussitzungen auf der Tagesordnung stehen.