Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum „Dritten Modernisierungsgesetz Bayern“ (Drs. 19/6494) wurde dem Bayerischen Landtag am 13.05.2025 zur ersten Lesung vorgelegt.
Dazu MdL Johannes Becher: „Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Umwelt, insbesondere auf die natürliche Vielfalt und einzigartige Schönheit der bayerischen Berge. In diesem Gesetz will die Staatsregierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus dafür sorgen, dass neue Skipisten, neue Beschneiungsanlagen und neue Skilifte zukünftig deutlich leichter gebaut werden. Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen werden so weit angehoben, dass Projekte eben nicht mehr mit der Umwelt verträglich sein müssen. Es soll heute nicht mehr geprüft werden. Sämtliche Naturschutzverbände verlieren ihre Mitwirkungsrechte. Baum-Umarmen war gestern, die Beton-CSU ist zurück und mit ihr die Freien Helfer.„. Er fragt sich: „Was ist modern? Dieses Modernisierungsgesetz behauptet, modern zu sein. Für die Staatsregierung bedeutet es offenbar, eine Politik gegen die Natur zu machen und Umweltprüfungen abzuschaffen. Wenn das modern sein soll, bin ich gerne konservativ.“
Konkrete Beispiele:
- Das Bayerische Wassergesetz soll geändert werden: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Beschneiungsanlagen war bisher ab einer Fläche von 15 Hektar notwendig. Jetzt soll die Schwelle erhöht werden auf über 20 Hektar. In Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen war die Grenze, ab der man eine gebraucht hat, es bisher 7,5 Hektar, künftig werden es 10 Hektar sein.
- Das Bayerische Naturschutzgesetz soll geändert werden: Für Skipisten gab es vorher die Regel, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung müsse ab 10 Hektar durch-geführt werden. Die Fläche soll
jetzt verdoppelt werden auf 20 Hektar. In Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen, bei denen man ja grundsätzlich infrage stellen könnte, ob es dort überhaupt eine Skipiste braucht, bestand bisher eine Grenze von 5 Hektar für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Diese soll nun verdoppelt werden auf 10 Hektar – im Schutzgebiet. - Das Bayerische Eisenbahn- und Seilbahngesetz soll geändert werden, und zwar künftig so, dass laut Seilbahnverband ein Großteil der Anlagen in Bayern unter die neuen Schwellenwerte fallen wird. In der Konsequenz bedeutet das: Die Verträglichkeit des Projekts mit der Umwelt ist völlig egal, es wird ja nicht mehr geprüft.
- Die gesamte Rede im Bayerischen Landtag gibt’s hier auf YouTube zum Nachhören >.
- BR-Artikel „“Angriff auf die Umwelt“: Streit im Landtag über Bürokratieabbau“ >