Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit: Infos zur geplanten Kindergrundsicherung auf Bundesebene

„Die Kindergrundsicherung ist ein grünes Herzensanliegen, sie bedeutet eine bessere finanzielle Absicherung und mehr Chancen für Millionen Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass alle Kinder in diesem Land das haben, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Für dieses Zukunftsversprechen steht die Kindergrundsicherung, damit ist sie ein zentrales sozialpolitisches Projekt der Ampel.

Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier hat das federführende Familienministerium unter Lisa Paus nun die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kindergrundsicherung endlich Realität werden kann. Umso mehr braucht es jetzt Tempo bei der Umsetzung. Alle beteiligten Ministerien müssen dazu ihren Beitrag leisten. Denn wir können nicht länger hinnehmen, dass jedes fünfte Kind in diesem Land in Armut aufwächst.“

Ricarda Lang, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet oder arm. Das sind umgerechnet ungefähr drei Millionen Kinder und Jugendliche. Kinderarmut bedeutet nicht nur Benachteiligung im Hier und Jetzt, sondern ist ein langfristiges Entwicklungsrisiko. Kinderarmut schränkt Zukunftschancen ein.

Alle Kinder und Jugendliche haben gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen verdient. Dieses Versprechen müssen wir endlich einlösen. Es ist eine der drängendsten politischen Aufgaben unserer Zeit. Je besser Familien finanziell abgesichert sind, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Wir wollen, dass jedes Kind mit guten Chancen ins Leben starten kann – unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen.

Das gegenwärtige sozial- und familienpolitische Leistungssystem ist dazu nicht in der Lage. Es ist kleinteilig, kompliziert und die Antragstellung viel zu bürokratisch. Oft wissen Familien nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind. Deshalb werden viele Familien vom Sozialstaat gar nicht erst erreicht, obwohl sie Unterstützung brauchen und sie ihnen zusteht. Die bestehenden Leistungen sichern das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen häufig nicht verlässlich ab. Hinzu kommt, dass Familien mit hohem Einkommen über das Steuerrecht stärker profitieren.

Das ist seit Jahren bekannt. Bisher wurde aber nur an kleinen Stellschrauben gedreht, die das Problem strukturell nicht gelöst haben. Demgegenüber setzen wir Grüne uns schon länger für einen Neustart der Familienförderung ein. Für nicht weniger steht die Kindergrundsicherung. Jetzt machen wir uns an die Umsetzung. Unter der Federführung der grünen Familienministerin Lisa Paus wird das Konzept der Kindergrundsicherung nun in einer interministeriellen Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Kindergrundsicherung soll noch 2023 beginnen.

Mit der Kindergrundsicherung sorgen wir dafür, dass Millionen Kinder und Jugendliche finanziell besser abgesichert werden – und alle Familien auch tatsächlich erreicht werden. Konkret vereinfachen wir das System der Familienförderung, denn bisher bestehende Einzelleistungen werden gebündelt und zu einer Einheit zusammengeführt. Unterm Strich bleiben nur noch zwei Komponenten. Ein Garantiebetrag kommt bei allen Kindern an. Wer weniger hat, wird zudem über einen bedarfsgerechten Zusatzbetrag zielgenau mehr bekommen. Damit ist die Kindergrundsicherung ein zielgerichtetes und sozial gerechtes Instrument, um Kinderarmut abzubauen.

Mit der Kindergrundsicherung setzen wir zugleich ein neues Sozialstaatsverständnis um: Wir wollen, dass der Staat sich aktiv darum kümmert, dass alle Kinder erreicht und unterstützt werden. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger*innen wird so eine Bringschuld des Staates. Wie genau? Über einen regelmäßigen und automatisierten „Kindergrundsicherungs-Check“ auf der Basis von Steuerdaten soll geprüft werden, ob Familien Anspruch auf den Zusatzbetrag haben. Ist dem so, meldet sich der Staat bei ihnen – pro-aktiv und ohne komplizierte Bürokratie. Insgesamt machen wir die Antragstellung möglichst niedrigschwellig, indem bereits bei anderen Behörden hinterlegte Informationen im Hintergrund zusammengeführt werden.

Wir wissen: Die Erwerbstätigkeit der Eltern ist entscheidend für die Verringerung von Armutsrisiken. Die Kindergrundsicherung wird deshalb so ausgestaltet, dass sie Erwerbstätigkeit fördert: Je mehr die Eltern verdienen, desto geringer fällt der einkommensabhängige Zusatzbetrag aus. Das Verhältnis wird aber nicht 1-zu-1 betragen, sodass sich Arbeit und ein höheres Einkommen immer lohnen.