Ab 2025 gibt es eine neue Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Einheitswerte als Grundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Als Reaktion auf das Gesetzespaket des Bundes hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet.

Nun müssen für über 6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Bayern neue Bemessungsgrundlagen festgestellt werden. Dafür müssen alle Eigentümer*innen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober eine Grundsteuererklärung einreichen.

Alle Informationen zu Steuererklärung, Berechnung und zeitlichem Ablauf finden Sie im beigelegten Flyer. Die wichtigsten Fragen und Antworten wurden außerdem auf der Seite des BR gut aufbereitet.