Die Bayerische Staatsregierung übernimmt Bechers Vorschlag 

Bisher mussten Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern trotz des Besitzes einer Reisegewerbekarte für jedes einzelne Volksfest eine Schankerlaubnis bei der zuständigen Kommune beantragen und die Gebühren bezahlen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen. Eine bürokratische Mehrfachbelastung, die sich jetzt ändert. 

Die Streichung dieser Doppelung hat Johannes Becher (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Landtagsgrünen) im November 2024 beantragt, denn: “Wenn es in Nordrhein-Westfalen geht, muss es auch hier gehen.” Dass der Besitz einer Reisegewerbekarte allein ausreicht, ist in Nordrhein-Westfalen längst gängige Praxis und wurde dort von der Grünen Wirtschaftsministerin Mona Neubaur umgesetzt. 

Am Anfang dieses Jahres wurde Bechers Initiative noch abgelehnt. “Die inhaltlichen Gründe von CSU und Freie Wähler erschlossen sich mir aus den wortreichen Debattenbeiträgen leider nicht. Aber schön, dass dieser Widerstand scheinbar aufgegeben wurde und man sich nun mit über den Entbürokratisierungserfolg freut”, so der Landtagsabgeordnete lächelnd. „Am Ende zählt für mich, dass wir in der Sache vorankommen: Gut, dass die Bayerische Staatsregierung diese Änderung vornimmt und es so vor allem für Schaustellerinnen und Schausteller einfacher wird. Es ist ein kleiner Beitrag zum Bürokratie-Abbau in Bayern, auf geht’s zum Nächsten.”