Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ freigegeben. Kommunen können dazu Förderanträge einreichen.

Das Förderprogramm ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.
       
Die Förderung beträgt im Regelfall 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (sog. Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Einrichtungen (z.B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts). Alle Infos zum Antragsverfahren findet ihr unter https://www.z-u-g.org/ank-lk/.