Schriftliche Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag

Gemeinsam mit den Kollegen Benjamin Adjei (digitalpolitischer Sprecher) und Maximilian Deisenhofer (bildungspolitischer Sprecher) habe ich Ende November eine Anfrage betreffend die Förderprogramme zu digitaler Bildung gestellt. Das Ministerium für Unterricht und Kultus beantwortete die Fragen wie folgt:

1.1 Welche Förderprogramme zu digitaler Bildung gibt es für bayerische Schulen (bitte jeweils die Ebene wie z.B. EU, Bund oder Land angeben)?
1.2 Welchen Gesamtumfang haben diese Förderprogramme jeweils?
1.3 Wie lange sind die angedachten Laufzeiten der jeweiligen Förderprogramme?

Die Fördermodalitäten sowie der finanzielle Rahmen der Förderprogramme des StMUK zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen können den beiliegenden Informationskarten entnommen werden. Grundlage hierfür sind die Landesmittel aus dem Masterplan BAYERN DIGITAL II i. H. v. 212,5 Mio. € sowie die im Zuge mehrfacher Erweiterungen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 auf 1.011,7 Mio. € angewachsenen Finanzhilfen des Bundes.

Die folgenden Programme zur Verbesserung der Netzanbindung von Schulgeländen befinden sich nicht in der Zuständigkeit des StMUK, sind aber der Vollständigkeit halber aufgeführt:
– 6. Förderaufruf zum Breitbandausbau in Deutschland inklusive Sonderaufruf zur Erschließung von Schulen und Krankenhäusern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
– „Bayerische Breitbandrichtlinie“ (BbR) – Freistaat Bayern – Außerkrafttreten am 31.12.2020 (StMFH)
– „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser“ (GWLANR) – Freistaat Bayern – Außerkrafttreten am 31.12.2021 (StMFH)
– „Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern“ (KofBbR) – Freistaat Bayern – Außerkrafttreten am 31.12.2025 (StMFH)
– Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) – Freistaat Bayern – Außerkrafttreten am 31.12.2025 (StMFH)

2.1 Was kann jeweils in den einzelnen Förderprogrammen gefördert werden (z.B. Endgeräte, Internetausbau, o.ä.) (bitte jeweils die Förderhöchstsumme je Fördereinheit angeben)?
2.2 Wie viel Geld aus den einzelnen Förderprogrammen wurde bereits beschieden?
2.3 Wie viel Geld wurde davon bereits ausgezahlt?

Informationen zu den Fördergegenständen in den oben genannten Programmen können den beiliegenden Informationskarten entnommen werden.

In keinem der Programme sind Förderhöchstsummen bezogen auf einen einzelnen Fördergegenstand vorgesehen. Lediglich bei der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 in der Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist aufgrund der Vorgaben des Bundes der Gesamtumfang an Fördermitteln für die Beschaffung mobiler Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen der Höhe nach auf 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens des jeweiligen Schulaufwandsträgers an allgemeinbildenden Schulen bzw. 25.000 Euro je allgemeinbildender Schule begrenzt.

Die bewilligten bzw. ausbezahlten Fördersummen in den einzelnen Programmen stellen sich wie folgt dar:

Im DigitalPakt Schule lagen zum Stichtag weitere noch nicht abschließend geprüfte Anträge gemäß Richtlinie dBIR vor, so dass das Antragsvolumen unter Einschluss dieser Anträge 48,3 Mio. € umfasst.

3.1 Bei welchen Förderprogrammen sind Differenzierungen nach der einzelnen Schule bzw. Klasse möglich, also auch einzelne Bestellungen für verschiedenen Schulen in einer Sachaufwandsträgerschaft?
3.2 Bei welchen Förderprogrammen besteht die Möglichkeit verschiedene Typen einer Gerätekategorie zu bestellen (z.B. verschiedene Arten von Tablets oder verschiedene Anbieter von Laptops)?

Die Maßnahmenplanung und -umsetzung in den Förderprogrammen des StMUK obliegt den für die IT-Ausstattung der Schulen zuständigen Schulaufwandsträgern ohne Vorfestlegungen auf bestimmte Schulen oder Klassen. Dabei sind die Fördermittel im Programm „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ bzw. der in der Anlage 1 zur dBIR festgelegte iFU-Anteil für die berufsqualifizierenden Schulen reserviert (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien einschließlich der entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung).

Die Schulaufwandsträger erarbeiten auf Basis der schulischen Medienkonzepte im Dialog mit den Schulen ein Gesamtkonzept für die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die jeweils individuelle Bedarfslage vor Ort kann die Beschaffung vielfältiger Ausstattungsgegenstände notwendig machen. Die Flexibilität der Schulaufwandsträger wird durch die Inanspruchnahme der genannten Förderprogramme innerhalb der durch die jeweilige Förderrichtlinie vorgegebenen Gegenstände in Höhe und Verteilung nicht eingeschränkt. Die Beschaffungen führen die Schulaufwandsträger unter Beachtung der jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorgaben durch.

3.3 Sind auch Förderprogramme für jenes Personal geplant, welches sich um die Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte kümmert, Leihverträge erstellt und die Geräte vor unbefugten Einstellungsänderungen sichert?

Die Schulaufwandsträger werden bei Administration, Wartung und Pflege
der IT-Ausstattung von Schulen, darunter auch die im Rahmen des Sonderbudgets Leihgeräte beschafften mobilen Endgeräte, über entsprechende Förderprogramme unterstützt. Auf Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule sowie der Beschlüsse zum Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23.07.2020 erarbeitet das StMUK aktuell die Richtlinien zur Förderung von Personal bzw. der Beauftragung externer Dienstleister zur technischen Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen. Im DigitalPakt Schule sind Personalkosten für angestellte IT-Administratoren, Sachmittel für Wartungsverträge, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für
IT-Administratoren in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zuwendungsfähig.

4.1 Plant die Staatsregierung neben Digitalpakt inkl. Zusatzvereinbarungen, Digitalbudget und dem aktuellen Sonderprogramm weitere Förderprogramme?

Die Beschlüsse des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23.07.2020 umfassen die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln zur Förderung von Schülerleihgeräten, Lehrerdienstgeräten sowie der technischen Systemadministration. Die erste der genannten Maßnahmen wurde durch Integration der Landesmittel in das laufende Programm „Sonderbudget Leihgeräte“ bereits umgesetzt und die Landesmittel vollständig bewilligt und auf Antrag an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt. Die Bundesförderung von Lehrerdienstgeräten sowie der IT-Administration wird ebenso aus Landesmitteln ergänzt (vgl. Antworten zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Unter dem Dach des DigitalPakts Schule sind zusätzliche Förderungen vorgesehen, wie z. B. von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern oder den Ausbau der IT-Infrastruktur von Lehrerfortbildungsinstituten. Des Weiteren sind je 5 % der Fördersumme im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für landesweite Investitionsvorhaben (z. B. BayernCloud Schule) bzw. für verschiedene länderübergreifende Investitionsmaßnahmen (z. B. VIDIS, Sodix, DigLU) vorgesehen.

4.2 Welche Sponsoringprogramme privater Stakeholder (z.B. Apple, Bitkom, Microsoft) kennt die Staatsregierung?

Das StMUK nimmt keine Sponsoringprogramme privater Stakeholder zur Digitalisierung der Schulen in Anspruch. Informationen darüber, welche derartigen Programme sich an die für die IT-Ausstattung der Schulen zuständigen Schulaufwandsträger richten bzw. inwieweit diese in Anspruch genommen werden, liegen dem StMUK nicht vor. Im Übrigen wird auf die Schriftliche Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2020, Drucksache 18/9770, verwiesen.

4.3 Ist eine Förderung für Systemadministratorinnen und -administratoren vorgesehen?

Siehe Antwort zu Frage 3.3.

5.1 Wie können Kommunen nach Einschätzung der Staatsregierung dem Personalmangel in der IT-Systembetreuung entgegensteuern, der bereits jetzt ein enormes Problem darstellt?
5.2 Welche weiteren Lösungen, neben der Vergabe von Aufträgen an private Firmen, sieht die Staatsregierung, um den Problemen durch strukturelle Unterbesetzung der Sachaufwandsträger entgegen zu wirken?
5.3 Wie können Kommunen nach Einschätzung der Staatsregierung dem Dilemma entgehen, bereits jetzt nach Vollzeitkräften im IT-Bereich zu suchen, um später Personalmangel zu vermeiden und dringliche Arbeiten zu erledigen, obwohl sich die vorzeitige Einstellung von Personal förderschädlich auswirkt?

Das StMUK sieht im Aufbau regionaler Strukturen zu Wartung und Pflege, an denen mehrere Schulaufwandsträger – etwa die Schulaufwandsträger innerhalb eines Landkreises – beteiligt sind, ein zukunftsfähiges Modell.
Entsprechend plant das StMUK die Entwicklung einer Förderrichtlinie für investive Ausgaben zum Aufbau derartiger regionaler Strukturen. Hierbei soll den Schulaufwandsträgern jeweils ein eigenes Budget zugewiesen werden, welches zur Umsetzung von Maßnahmen zusammengeführt werden kann. Laufende Kosten, z. B. für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren oder deren Qualifizierung, die an diesen regionalen Strukturen verortet sind, werden im Rahmen der bereits in der Antwort zu Frage 3.3 genannten Richtlinie zuwendungsfähig sein.

Im Programm zur Förderung der technischen Systemadministration aus Landes-und Bundesmitteln werden Ausgaben für bereits eingestellte
IT-Administratorinnen und IT-Administratoren ab dem Einsetzen des Förderzeitraums zuwendungsfähig sein. Der Förderzeitraum beginnt mit dem 03.06.2020 (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) und endet mit Ablauf des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 am 16.5.2024. Die Einstellung von technischen Systemadministratoren zum jetzigen Zeitpunkt ist bei der Förderung der technischen Systemadministration im DigitalPakt Schule daher nicht förderschädlich.

6.1 Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Schülerinnen und Schüler ein passendes Endgerät, Drucker und Zugang zum Internet besitzen, um dem Online-Unterricht in angemessener Weise folgen zu können (bitte nach Altersstufen aufschlüsseln)?
6.2 Wie können Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, die keinen oder einen zu schlechten Internetzugang haben?
6.3 Wie viel Geld ist bereits von den Kommunen nach Kenntnis der Staatsregierung ausgegeben worden?

Zur häuslichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten und Druckern bzw. dem jeweiligen Zugang zum Internet werden durch das StMUK keine Daten erhoben.

Nach den Ergebnissen der größten freiwilligen amtlichen Haushaltserhebung des Landesamts für Statistik, der alle 5 Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, verfügten am 01.01.2018 bei Paaren mit Kindern insgesamt 99,9 % der Haushalte in Bayern über einen Internetanschluss, bei Alleinerziehenden 99,2 %. Hinsichtlich eines häuslichen Zugangs zum Internet für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf eine bestehende Netzanbindung zugreifen können, wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass der Bund mit Mobilfunkanbietern nach Lösungen sucht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu mit den führenden Netzanbietern (Deutsche Telekom AG, Vodafone GmbH, Telefonica sowie 1&1 Drillisch) Kontakt aufgenommen und angefragt, ob und in welcher Weise diese die Ausleihe von mobilen Endgeräten an bedürftige Schülerinnen und Schüler durch passende Angebote – etwa SIM-Karten zu Sonderkonditionen – zu unterstützen bereit sind. Die Deutsche Telekom AG hat auf Basis der Gespräche bereits einen Vorschlag eines Bildungstarifs für Schülerinnen und Schüler entwickelt, der eine unbegrenzte mobile Datenkommunikation für 10 Euro pro Monat bietet. Die übrigen Provider bieten zu diesem Preis ebenfalls Tarife an, allerdings noch mit eingeschränktem Datenvolumen. Momentan werden die Gespräche mit den Providern auf Länderebene fortgeführt.

Laut einer im zweiwöchigen Turnus stattfindenden Erhebung bei den Schulen sind mit Stand 28.11.2020 knapp über 28.000 der an den Schulen vorhandenen mobilen Endgeräte tatsächlich an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Der Gesamtumfang der Schülergerätepools, aus denen im Bedarfsfall an Schülerinnen und Schüler verliehen werden kann, konnte über die Förderprogramme, v. a. die Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe), gegenüber dem Jahr 2019 von knapp 49.000 auf aktuell über 140.000 Geräte nahezu verdreifacht werden. Über die Anfang November erfolgte Bewilligung und Auszahlung der zusätzlichen Landesfördermittel im Umfang von 30 Mio. € wurde ein weiterer Impuls für den Ausbau der Schülerleihgeräte gesetzt. Ziel ist die Steigerung auf insgesamt 250.000 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler.
Die Schulaufwandsträger berichten zum Stichtag 31.12.2020 erstmals über die Verwendung der Mittel im Sonderbudget Leihgeräte. Daher liegen Daten zu den die Ausgaben der (kommunalen) Schulaufwandsträger erst im ersten Quartal 2021 vor. Der Bewilligungszeitraum im Sonderbudget Leihgeräte endet am 31.03.2021. Anschließend haben die Schulaufwandsträger bis zum 30.09.2021 Gelegenheit zur Vorlage der Verwendungsnachweise.

7.1 Liegt die Federführung bei einem oder mehreren Förderprogrammen bei bestimmten Bezirken?
7.2 Falls ja, welche Regierung ist für welches Förderprogramm zuständig?

Bei der Umsetzung der Förderprogramme des StMUK zur Verbesserung der
IT-Ausstattung an Schulen fungiert keine Regierung als Schwerpunktregierung. Die Programme werden zentral durch das zuständige Fachreferat am Ministerium gesteuert und der Vollzug von der jeweils zuständigen Regierung wahrgenommen.

8.1 Nach welchen Kriterien bestimmt die Staatsregierung, ob Schulen zur Verbesserung der Internetleitung an das Glasfasernetz angeschlossen werden?
8.2 Warum ist der Anschluss an das Glasfasernetz nicht schon längst der normale Standard an Schulen in Bayern?
8.3 Welche Gründe sprechen gegen einen Anschluss an das Glasfasernetz, wenn dieser technisch möglich ist?

Die Erschließung eines Schulstandortes mit einem Glasfaseranschluss
liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Schulaufwandsträgers. Dieser entscheidet beispielsweise über die Art der Erschließung, die Nutzung von Fördermöglichkeiten und über den Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen. Auch der Tarif und damit die gebuchte Bandbreite liegen im Verantwortungsbereich des Schulaufwandsträgers.

Mit der Richtlinie zum Ausbau von Glasfaser und WLAN an öffentlichen Schulen und Plankrankenhäusern (GWLANR) bietet der Freistaat seit Juni 2018 allen Trägern öffentlicher Schulen die Möglichkeit, einen direkten Glasfaseranschluss (FTTB) gefördert zu errichten. Je Schule stehen 50.000 €, in Härtefällen bis zu 60.000 €, bei einem Fördersatz von bis zu 90 %, zur Verfügung. Von den derzeit 4.755 öffentlichen Schulen in Bayern befinden sich aktuell 2.360 Schulen in einem Förderverfahren nach GWLANR (Stand: 04.12.2020 s. o. Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3). Fördermittel in Höhe von insgesamt 55,8 Mio. € wurden für 1.993 Schulen bereits zugesagt. Diese Schulstandorte befinden sich derzeit im Ausbau oder sind bereits fertiggestellt. Zusätzlich haben die Träger von weiteren 1.102 öffentlichen Schulen gegenüber dem örtlich zuständigen Breitbandmanager Interesse an einer Förderung nach GWLANR bekundet. Rund 1.230 öffentliche Schulen erhalten außerhalb der GWLANR-Förderung einen Glasfaseranschluss (z. B. eigenwirtschaftlicher Ausbau oder über andere Fördermaßnahmen).

Aus Sicht der Staatsregierung sprechen keine fachlichen Gründe gegen einen Glasfaserausbau von Schulen, sofern dieser möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass eine Anbindung von 1 Mbit/s je Schülerin oder Schüler als auskömmlich angesehen werden kann, so dass sich ein für den einzelnen Schulstandort als ausreichend schnell anzusehender Internetanschluss auch an der jeweiligen Schülerzahl bemisst und nicht nur durch einen Glasfaseranschluss erreicht werden kann.