dpa

Bayern schafft das Familiengeld ab – der reduzierte Ersatz dafür
heißt Kinderstartgeld. Eine Nachfrage der Grünen beim
Familienministerium zeigt nun, was das konkret für Eltern junger
Kinder bedeutet.

Vor der für 2026 geplanten Einführung des neuen
bayerischen Kinderstartgelds warnen die Landtags-Grünen vor einem
«Bürokratie-Monster». Denn für das Kinderstartgeld, das das bisherige
bayerische Familiengeld ablöst, müssen Eltern einen eigenen Antrag
stellen. Das hat das Sozialministerium auf eine Nachfrage der Grünen
hin erläutert.

Bisher erfolgte die Auszahlung des Familiengelds automatisch für alle
Familien, die bereits einen Elterngeldantrag bewilligt bekommen
hatten. Nur wer keinen Elterngeldanspruch hatte, musste einen Antrag
stellen. Das betraf Zahlen des Ministeriums zufolge in fünf Jahren
nur knapp vier Prozent der Fälle.

Grüne: reine PR-Maßnahme

Das Sozialministerium argumentiert, die Konzentration auf ein
eigenständiges Antragsverfahren für das Kindergeld erhöhe «die
Wahrnehmbarkeit des Kinderstartgeldes als eigenständige bayerische
Landesleistung». Genau das kritisieren die Grünen besonders: «Statt
den Staat schlanker zu machen, hetzt Markus Söder ein neues
Bürokratie-Monster auf Bayerns Ämter und flutet sie mit
hunderttausenden Anträgen. Und wozu das Ganze? Eine reine
PR-Maßnahme!», sagte Fraktionsvize Johannes Becher.

«Wir Grüne fordern nachdrücklich, das zu stoppen: Noch ist das Gesetz
nicht beschlossen», sagte er. Den Grünen zufolge ist von mehr
als 100.000 zusätzlichen Anträgen pro Jahr auszugehen, gegenüber
bisher rund 4.800 zusätzlichen Anträgen für die bayerischen Behörden
pro Jahr. «Die CSU muss von allen guten Geistern verlassen sein,
anders lässt sich dieser sozialpolitische Irrsinn nicht erklären»,
kritisierte Becher.

Einmalzahlung von 3.000 pro Kind

Mit dem Kinderstartgeld sollen Eltern kleiner Kinder von 2026 an eine
Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten. Nach dem Gesetzentwurf, den
das Kabinett im Juni auf den Weg gebracht hat, soll das sogenannte
Kinderstartgeld für alle Kinder gewährt werden, die ab dem 1. Januar
2025 geboren sind. Es soll zum ersten Geburtstag ausbezahlt werden.
Zuständig für die Anträge auf das Kinderstartgeld sowie das
Elterngeld ist, wie beim bisherigen Familiengeld, das Zentrum Bayern
Familie und Soziales (ZBFS).