Freistaat verkündet neue Eckpunkte zum Landesförderprogramm Ganztagsausbau
Zum geplanten Landesförderprogramm Ganztagsausbau gibt es neue Eckpunkte. Neu ist eine verbesserte Investitionskostenförderung und die Förderung des Ausbaus der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr. Zu den bestehenden Fördermitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gewährt Bayern damit eine zusätzliche Investitionskostenförderung als Pauschale pro Platz. Neben den bisher angekündigten 6.000 Euro in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, soll es jetzt auch eine einheitliche Pauschale von 4.500 Euro in Angeboten unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag, verlängerte Mittagsbetreuung) und in Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag) geben.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Damit das Landesförderprogramm endlich starten kann, muss der Bund mit allen 16 Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Bayern hat bereits unterschrieben und gibt seit August 2022 sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus, wodurch die Kommunen förderunschädlich mit dem Ausbau der zusätzlichen Plätze beginnen konnten.