Seit vielen Jahren herrscht Unsicherheit zum Umgang mit der Verkehrssicherungspflicht an Badeseen. Bereits in einer schriftlichen Anfrage im Jahr 2019 habe ich mit dem Kollegen Andreas Krahl abgefragt, inwieweit die Kommunen von der Staatsregierung noch besser beraten werden können.
Jetzt kommt endlich zum Ende des Jahres 2021 ein Leitfaden der Staatsregierung für die Kommunen zu Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern, um das Risiko besser einschätzen zu können. Er beinhaltet Hinweise zur Praxis, rechtswissenschaftliche Ausführungen und einen eigenen Abschnitt zur Notwendigkeit von Aufsichten bei kommunalen Badegewässern.
Ein Leitfaden bietet Orientierung, aber natürlich auch keine absolute Sicher- oder Gewissheit. Das Risiko ist immer vor einem möglichen Unfall einzuschätzen und sollte es zu einem Unfall kommen, dann wird hinterher beurteilt, ob die Gefährdungseinschätzung im Vorfeld ausreichend fundiert war.
Schade fände ich, wenn aus Angst vor möglicher Haftung vieles gleich unterbleibt. Natürlich muss man vorher sich Gedanken über Risiken machen und solche vermeiden oder gut davor warnen. Da steht vieles im Leidfaden. Wenn das allerdings fundiert erfolgt ist, dann verteidige ich auch klar die Kommunen und die möglicherweise haftenden Bürgermeister*innen. Man muss sich um Sicherheit bemühen, aber es gibt halt keine absolute Sicherheit im Leben.
Ich hoffe, dass dieser Leitfaden als nützlich erachtet wird und freue mich über Feedback aus der Praxis.