Informationen von Herrn Staatsminister Füracker zur Information über steuerliche Sofortmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Das Jahr 2020, so viel steht bereits heute fest, wird als Krisenjahr in die Geschichtsbücher eingehen. Die Welt befindet sich in einem Ausnahemzustand, durch den Wirtschaftskreisläufe massiv gestört werden. Jenseits der Risiken für die Gesundheit, die für die Menschen infolge steigender Infesktionszahlen auch im persönlichen Umfeld immer konkreter werden, sind Besorgnis erregende wirtschaftliche Schäden festzustellen. Im Rahemn eines weitreichenden Hilfspaketes des Bundes sowie des Freistaates wurden auch steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen in den nächsten Wochen und Monaten stützen sollen. Auf vielfache Nachfrage informiert der Herr Staatsminister Füracker mit diesem Schreiben (siehe Download-Bereich rechts auf dieser Seite) über den aktuellen Sachstand:

Folgende Aspekte werden im genannten Schreiben thematisiert:

1. Stundung von Steuern

2. Anpassung von Vorauszahlungen

3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

4. Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020

5. Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen

6. Alkoholsteuerbefreiung für die Produktion von Desinfektionsmitteln

7. Arbeit der Finanzverwaltung

Die Menschen in Bayern sehen sich aktuell einer bislang unbekannten Bedrohung ausgesetzt, auf die die Staatsregierung mit entschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit reagiert. Im Zentrum des Handelns der Bayerischen Staatsregierung stehen die Menschen, die es vor den Gefahren für Gesundheit und Leben durch das Virus zu bewahren gilt. Gleichzeitig muss alles Erdenkliche getan werden, um die volkswirtschaftlichen Schäden zu begrenzen. Auch hierzu ist die Solidarität aller gefragt.

Über den Tag hinaus geblickt wird ein Konjunkturpaket erforderlich sein, um die Wirtschaft wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zu führen. Als Impuls für die Investitionstätigkeit der Unternehmen kommen dabei insbesondere eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen sowie weitere Investitionsanreize in Betracht. Dies hat der Herr Staatsminister Füracker zusammen mit weiteren Vorschlägen zur Ausweitung des Verlustrücktrags, einer Senkung der Stromsteuer und EEG-Umlage, einer allgemeinen Verschiebung der Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen um mindestens einen Monat, der Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie auf 7 Prozent und einer befristeten Aussetzung zumindest der Erhöhung der Luftverkehrssteuer bereits in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz herangetragen.