Expert*innenanhörung im Sozialausschuss

Quelle: Miriam Zerbel, www.bayern.landtag.de

Seit zehn Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Deren Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, ohne Diskriminierung und Barrieren für Menschen mit Behinderung. Wie weit wurde diese Konvention inzwischen in Bayern umgesetzt? Wo fehlt es noch? Über den aktuellen Stand informierte sich der Sozialausschuss in einer Anhörung von Fachleuten.

Potentiale von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund zu rücken, nicht deren Defizite, das war der Vorsitzenden des Sozialausschusses, Doris Rauscher (SPD), bei der Anhörung ein zentrales Anliegen: „Behinderung muss als Teil der Vielfalt des menschlichen Lebens gesehen werden.“ Die Ausschussvorsitzende verwies darauf, dass in Bayern 13,1 Prozent der Menschen eine anerkannte Behinderung haben, das sind 1,15 Millionen Bürger. Rauscher unterstrich zudem das Prinzip „nicht über uns ohne uns“, wonach in allen Bereichen die Betroffenen mitsprechen sollen.

„Nicht über und ohne uns“

Ein Prinzip, das zumindest bei der Erstellung des Aktionsplans der Staatsregierung, der verankerte, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll, anscheinend nicht eingehalten wurde. So beklagten sich während der Anhörung übereinstimmend Sachverständige und Verbandsvertreter, dass sie in den Prozess nicht eingebunden gewesen seien. Laut Josef Mederer, Bezirkstagspräsident von Oberbayern, hat keinerlei Austausch mit den Bezirken stattgefunden. Während der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Holger Kiesel, eine mangelnde Zukunftsausrichtung des Aktionsplans beklagte, verteidigte Joachim Unterländer, ehemaliger Vorsitzender des Sozialausschusses im Landtag, den Blick in die Vergangenheit. Man müsse eben auch fragen, wie der Aktionsplan umgesetzt worden sei. Zugleich mahnte er aber dringend erforderliche Konkretisierungen an. Thomas Bannasch, Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe Bayern forderte, im Aktionsplan einen klaren Bezug zur UN-Konvention herzustellen.

Sehr viel besser lief den Experten zufolge der Beteiligungsprozess für das Bayerische Teilhabegesetz I, das zu Beginn vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Im Freistaat seien die Spielräume, die das Bundesteilhabegesetz eröffnet habe gut genutzt worden, so Bannasch. Er regte an, die Kompetenzen der Betroffenenvertretung in Bayern zu erweitern. So solle der Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung des Bayerischen Teilhabegesetzes II, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, an die Selbsthilfe gehen. Das werde bundesweit Signalwirkung haben. Der Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (LVKM), Rainer Salz sagte, nun gelte es, Instrumente zu entwickeln und Bedarfe nicht nur festzustellen, sondern auch Mittel dafür bereitzustellen. Ebenso so wie der Bezirkstagspräsident forderte Salz, dass bürokratische Prozesse nicht schwieriger werden sowie nicht mehr Zeit und Geld kosten dürften.

Der Sozialverband VdK, vertreten durch Jan Gerspach, mahnte, die neuen Regelungen dürften keine Menschen ausschließen, die zuvor bereits Leistungen erhielten. Oswald Utz, der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, bedauerte, dass eine unbürokratische und problemlose Hilfe in Form des Teilhabegeldes nicht gekommen sei.

Mehr Infos gegen Vorurteile

Wie schwierig es nach wie vor für Menschen mit Behinderung ist, am Arbeitsleben teilzuhaben, machte Johannes Magin deutlich. Der Vorstandsvorsitzende der LAG Integrationsfachdienste Bayern verwies darauf, dass der Arbeitsmarkt für Behinderte bei weitem nicht so von der guten Wirtschaftslage profitiert habe wie der allgemeine Arbeitsmarkt. Nötig seien mehr Informationen für Arbeitgeber, um Vorurteile abzubauen. Generell zu wenig Fantasie der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Behinderten beklagte Markus Ertl, Inklusionsbotschafter aus Lenggries, auch aufgrund eigener Erfahrungen. Unterstützt von Magin und Utz mahnte Ertl, auch bei der Digitalisierung auf Barrierefreiheit zu achten.

Kontrovers wurde die Rolle von Behinderten-Werkstätten diskutiert. Auf die Frage der Vize-Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Ruth Waldmann (SPD), wie der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden könne, unterstrich
Ursula Schulz von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung den Bedarf geistig Behinderter, die sich wünschten, den vertrauten Schutzraum der Werkstätten zu erhalten. Die LVKM-Vorsitzende Konstanze Riedmüller forderte, die Vermittlungsquote von Beschäftigten in den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Münchner Behindertenbeauftragte und der Lenggrieser Inklusionsbotschafter dagegen halten nichts von Behinderten-Werkstätten. Angesichts einer Vermittlungsquote von einem Prozent sei das Ziel, den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen, verfehlt. „Wir müssen die Arbeitswelt überdenken“, forderte Utz deshalb.

Barrierefreiheit als Türöffner

Prinzipiell gehe es um Bewusstseinsbildung, so Utz weiter. Das betrifft auch die Inklusion von Kindern. Während die Inklusion in Kindergärten einigermaßen erfolgreich verläuft, scheint das in den Schulen anders zu sein. Mehrere Experten nannten die Schulbegleiter ein Ärgernis und forderten eine ganzheitliche Betreuung sowie eine bessere Ausstattung der Regelschulen und mehr heilpädagogische Fachkräfte. Zu wenig Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden samt mangelhafter Kommunikation bemängelte Can Sipahi, Vizevorsitzender des Gehörlosenverbandes München.

Auf die Auswirkungen baulicher Defizite ging die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Christine Degenhart, ein. „Sie führen häufig dazu, dass potentielle Arbeitgeber nicht auf die Idee kommen, behinderte Menschen zu beschäftigen.“ Deshalb müsse präventiv für Barrierefreiheit gesorgt werden. Degenhart verwies auf die jahrzehntelange Beratungsleistung der Architektenkammer mit der Beratungsstelle Barrierefreiheit.