Aktuelles aus der Kabinettssitzung

Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung / ab 25. Mai erweiterte Notbetreuung / Weitere Gruppen ab 15. Juni / Gesundheitsschutz an oberster Stelle

Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita. Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut. Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte.

Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot.

Soweit die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt, sollen nach den Pfingstferien ab 15. Juni 2020 die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden.

Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden.

Für die Sommerferien erwartete die Staatsregierung einen höheren Betreuungsbedarf als üblich und richtet deshalb den Apell an die Einrichtungsträger, zumindest eine eingeschränkte Aufrechterhaltung der Betreuung sicherzustellen oder die Verteilung der Kinder auf andere Einrichtungen zu organisieren. Ferienprogramme sind je nach Lage der Infektionszahlen zu öffnen.

Weitere Details finden Sie in den Dokumenten des Ministeriums im Download-Bereich oben rechts auf dieser Seite.

Was aus Grüner Perspektive immer noch unberücksichtigt bleibt:

  • Wie geht das, wenn die Inanspruchnahme der Notbetreuung jetzt sprunghaft ansteigt? Kann im Einzelfall bedeuten, dass es zwar feste Gruppen, aber auch große Gruppen sein könnten.
  • Wie wird die Finanzierung der Einrichtungen sichergestellt? Die Pauschalen reichen den Kitaträgern nicht in allen Fällen aus.
  • Muss für ein Kind der vollständige Monatsbeitrag in der Krippe bezahlt werden, wenn die Notbetreuung lediglich an einem Tag im Monat verwendet wird? Entfällt dann die Übernahme der Kosten durch den Staat?
  • Haben wir ausreichend Testkapazitäten und die Möglichkeit für pädagogisches Personal sich auf Wunsch regelmäßig kostenfrei testen zu lassen?
  • Die Ausweitung der Notbetreuung orientiert sich noch immer nicht an der konkreten Not der Familie.
  • Für die Kommunen entsteht die Aufgabe, für den Sommer trägerübergreifende Lösungen vor Ort zu finden. Von seiten der Staatsregierung ist hier keine weitere Unterstützung zu erwarten.

Wir bemühen uns um eine Konkretisierung und Nachbesserung seitens des Ministeriums.