Landtagsabgeordneter Becher will Lärmkontingent reduzieren
Die Belastung der Anwohner*innen rund um den Flughafen München durch Fluglärm ist hoch und steigt nun nach den ruhigeren Corona-Jahren wieder deutlich. Besonders die wichtige Nachtruhe wird vielerorts trotz der Nachtflugbeschränkungen des Flughafens gestört. Johannes Becher, Landtagsabgeordneter aus der Flughafenregion, legt nun mit einem Antrag erneut den Finger in die Wunde: Er fordert den Landtag auf, zunächst einmal die Belastung der Anwohner*innen durch Fluglärm und Nachtflüge anzuerkennen und in der Konsequenz das Lärmkontingent für Nachtflüge am Flughafen München zu halbieren.
„Das Lärmkontingent für Nachtflüge ist seit Jahren zu hoch und sollte als erste Maßnahme für mehr Nachtruhe halbiert werden!“, konstatiert Johannes Becher. „Bisher wurde das Kontingent noch nie voll ausgeschöpft. In den Vor-Corona-Jahren 2018 und 2019 wurde das Lärmkontingent mit 78 bzw. 76 Flugbewegungen pro Durchschnittsnacht nur zu jeweils 71% ausgelastet. Das heißt de facto könnten noch deutlich mehr Nachtflüge rechtmäßig durchgeführt werden. Doch schon jetzt ist die Belastung der Menschen in der Region teilweise massiv. Das kann so nicht weiter gehen!“, macht Becher deutlich.
Perspektivisch könnten es nachts sogar deutlich mehr Flugbewegungen werden, da durch leisere Flugzeuge mehr Flüge im Rahmen eines unveränderten Lärmkontigents durchgeführt werden könnten. „Der technologische Fortschritt durch leisere Flugzeuge bringt für die Anwohner*innen den Nachteil, dass damit künftig noch mehr Flugbewegungen zulässig sind. Das Konzept des Lärmkontingents ist damit spätestens jetzt überholt und muss angepasst werden, um die Menschen endlich besser vor den gesundheitlichen Folgen des nächtlichen Fluglärms zu schützen“, verdeutlicht Johannes Becher. „Eigentlich bräuchten wir ein bundesweites Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, damit wenigstens nachts Ruhe herrscht. Das ist langfristiges Ziel. Was wir konkret und schnell in München tun könnten, ist als erster Schritt eine Halbierung des Lärmkontingents bis spätestens 2028.“
Dass die Belastung der Anwohner*innen steigt, obwohl das Lärmkontingent nicht annähernd ausgeschöpft ist, zeigt auch die Zahl der Fluglärmbeschwerden: Laut Aussagen des Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen München im Rahmen der Fluglärmkommission sind die Beschwerden im Jahr 2022 „enorm gestiegen“, vor allem in der Beschwerdekategorie „Störung der Nachtruhe“.
Der Antrag wird in Kürze im Verkehrsausschuss des Landtags auf der Tagesordnung stehen.