Sozialministerin Trautner berichtete zum aktuellen Stand der Kinderbetreuung während Corona

Übernahme der Elternbeiträge

Der Freistaat übernimmt für drei Monate teilweise die Kosten der Elternbeiträge. Die Übernahme wird rückwirkend zum April abgewickelt. Die Zahlungen ergehen an die Einrichtungsträger. Folgende Pauschalen werden übernommen:

  • Krippe: 300€
  • KiGa: 150€ (hier sind bereits die 100€ Beitragszuschuss, die ohnehin vom Freistaat bezahlt werden, beinhaltet)
  • Hort: 100€
  • Tagespflege: 200€

Ausweitung der Notbetreuung

Ab 27. April wird das Anrecht auf eine Notbetreuung ausgeweitet:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  • Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
  • Die HPTs der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.
  • In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen. Anders als im Bereich der Jugendhilfe gehören Kinder in HPTs der Behindertenhilfe häufig einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis an. Sie gilt es daher auch weiterhin vor einem Ansteckungsrisiko zu schützen.
  • Tagespflege ist jenseits der Notbetreuung weiterhin nur im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden.

Maßnahmen der Jugendämter zum Kinderschutz laufen weiter wie bisher, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes. Kinder aus betroffenen Familien haben nach Ermessen des Jugendamts Zugang zur Notbetreuung.

Nächste Schritte

Das Ministerium berät die nächsten Schritte mit einem Expert*innengremium. Folgende Bereiche sind vertreten:

  • Psychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Pädagogik
  • Kita-Leitung
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Sicherheit, Gesundheit und Hygiene
  • Kommunale Unfallversicherung

Derzeit angedachte nächste Schritte: Öffnung der Tagespflege (kleine Gruppen), Öffnung von Waldkindergärten (Betreuung an der frischen Luft), Öffnung der Kindergärten für Vorschulkinder (Übergang zu neuem Lebensabschnitt). Alle angedachten Schritte sind aber derzeit nicht beschlossen!

Schließzeiten sollen in den Sommerferien nicht wie üblich stattfinden, da viele Eltern ihren Urlaub bereits aufgebraucht haben und auch während der Sommerferien auf Notbetreuung angewiesen sein werden. Das Ministerium erarbeitet derzeit eine Lösung.

Sonstiges

Bei der Sicherstellung der Arbeitsausstattung, z.B. Schutzmasken und Desinfektionsmittel, verweist das Ministerium auf die Zuständigkeit der Träger.

Eine Handreichung mit Hinweisen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in bayerischen Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem Coronavirus stellt die Kommunale Unfallversicherung (KUVB) bereit (siehe Download-Bereich oben rechts). Eine weitere Handreichung ist vom Ministerium in Arbeit.