Leon Eckert (MdB) und Johannes Becher (MdL) richten Brief an Bundesumweltministerin Lemke

In den nächsten Monaten wird die im Bundesumweltministerium erarbeitete Novellierung des Luftverkehrsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Auch eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes soll nach dem Koalitionsvertrag betrachtet werden. Als politische Vertreter der Flughafenregion und als Vertreter der lokalen Bürgerinitiativen rund um den zweitgrößten Flughafen der Republik, Franz-Josef-Strauß bei München, haben sich Leon Eckert und Johannes Becher an die Bundesministerin Lemke gewendet und sich für folgende Punkte für den Gesetzgebungsprozess ausgesprochen:

  1. Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Erweiterung des Aufgabenbereichs der Flugsicherung.
    Die Aufgaben der Deutschen Flugsicherung werden um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert (Koalitionsvertrag, S. 42). Diese Vorgabe muss nun umgesetzt werden.

  2. Belastung durch gesundheitsschädlichen Ultrafeinstaub umgehend reduzieren.
    Bei der Verbrennung von herkömmlichem Kerosin entstehen durch die im Kerosin enthaltenen Anteile an Schwefel und an Aromaten große Mengen von gesundheitsschädlichem Ultrafeinstaub. Dieser hat durch Nicht-CO2-Effekte auch klimaschädliche Wirkung. Die Entschwefelung und die Reduzierung des Aromatengehalts von Kerosin würden einen großen Beitrag für die Gesundheit der Menschen in den Flughafenregionen und für das Klima leisten. Technisch ist eine Reinigung von Kerosin machbar. Eine entsprechende Verpflichtung wurde durch die EU in Aussicht gestellt, lässt aber vermutlich noch Jahre auf sich warten. E-Fuels werden ebenfalls erst in der ferneren Zukunft verfügbar sein. Die Bundesrepublik Deutschland sollte im Zuge der Novellierung des Luftverkehrsgesetzes, also schon früher als die Europäische Union, stufenweise eine Verpflichtung zum Einsatz von entschwefeltem (Schwefelanteil < 10 ppm) Kerosin mit reduziertem Aromatenanteil einzuführen. Dies ist zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger angemessen.

  3. Verpflichtende Berücksichtigung von Lärm- und Schadstoffausstoß in den Flughafenentgeltordnungen.
    Die Entgelte an den Flughäfen sind deutlich stärker nach Lärm- und Schadstoffausstoß zu staffeln. Hierfür braucht es eine gesetzliche Verpflichtung. Wir brauchen Zuschläge auf die Lärmentgelte zu Nachtrand- und Nachtzeiten und eine deutliche Erhöhung der lärm- und emissionsabhängigen Entgelte. So werden endlich die nötigen Anreize für Fluggesellschaften für mehr Pünktlichkeit und damit weniger Nachtflüge sowie für die Nutzung von lärm- und schadstoffärmeren Flugzeugtypen gesetzt.

  4. Verpflichtende Messung von Ultrafeinstaubkonzentrationen.
    Vorausschauende Umwelt- und Gesundheitspolitik muss dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen und sich auch den konkreten Risiken der Schadstoffemissionen des Flugverkehrs stellen. Mit der verpflichtenden Messung von Ultrafeinstaub, auf dem Flughafengelände und im besiedelten Umfeld, können wir zur Erweiterung der Datenlage beitragen, damit auf Basis der Erkenntnisse ein Grenzwert festgelegt und wirksame Maßnahmen zur Reduktion von UFP eingeleitet werden können.

  5. Konsequente Reduzierung der Belastung durch Fluglärm in der Nachtzeit.
    Gerade in dicht bevölkerten Regionen stellen die von Flughäfen ausgehenden Lärmemissionen eine Belastung für die Anwohner*innen dar. Die bestehenden Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren, müssen konsequent ausgebaut werden. Bestehende Nachtflugverbote dürfen nicht aufgeweicht werden. Die Ausweitung der Nachtflugverbote muss vorangetrieben werden und den Luftfahrtbehörden müssen die dafür notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden. Neben lärmabhängigen Entgelten sollten auch die lärmabhängige Vergabe von Flughafenslots und die Festlegung einer maximalen Lärmbelastung je Flughafen geprüft werden, um so die Lärmbelastung zu senken. Die entsprechenden Vorgaben sind regelmäßig an den Stand der Technik anzupassen, so dass ein kontinuierlicher Anreiz zur Lärmvermeidung erhalten bleibt.

  6. Prüfung der Forderung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm „Minus20bis2030“.
    Die konsequente Reduzierung der Flugbewegungen ist das wirksamste Mittel für CO2-Minderungen im Flugverkehr. Ein Gutachten (https://minus20bis2030.info/), das im Auftrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung unabhängig von der EU die Reduzierung der Slots verordnen kann. Wir fordern die Prüfung dieses Vorschlags und falls möglich deren Umsetzung.