Becher und Eckert fordern Schutz der Nachtruhe

Verschiedene Zeitungen hatten kürzlich berichtet, dass während der Fußball-EM diesen Sommer mit zusätzlichen Nachtflügen gerechnet werden müsste. Demnach würde ein Konzeptpapier des Bundesverkehrsministeriums eine Aufhebung der Nachtflugregelung an den Flughäfen der Host Cities, so auch München, vorsehen. Der Bayerische Verkehrsminister Bernreiter dementierte auf Nachfrage des regionalen Landtagsabgeordneten Johannes Becher diese Berichte: Die bestehende Nachtflugregelung für den Flughafen München soll ihm zufolge auch während der EM unverändert Anwendung finden. Johannes Becher und sein Kollege im Bundestag, Leon Eckert, befürchten allerdings ein Hintertürchen, über das es doch noch zu mehr Nachtflügen kommen könnte.

„Das Bayerische Verkehrsministerium kann auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen von der Nachtflugregelung erteilen und hat dies auch in der Vergangenheit schon des Öfteren im Zusammenhang mit Fußballspielen getan“, erklärt Leon Eckert, Grünes Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages. Johannes Becher fragte also nochmals explizit beim Bayerischen Verkehrsminister nach. Ergebnis: Ausnahmegenehmigungen für den Rücktransport von Mannschaften nach EM-Spielen können aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses nicht ausgeschlossen werden. „Schön und gut, dass die grundsätzliche Nachtflugregelung weiterhin gelten soll. Es kann aber nicht sein, dass sie dann mithilfe von Ausnahmegenehmigungen umgangen wird. Dem Schutz der Anwohner*innen der Flughafenregion und ihrer Nachtruhe muss hier unbedingt mehr Bedeutung beigemessen werden“, macht Johannes Becher deutlich.