Grüner Antrag im Innenausschuss am 21. April 2021

Welches Ratsmitglied erhält von der Verwaltung welche Auskunft? Was in Gemeinden mit einem harmonischen Miteinander kein Thema ist, wird in anderen Konstellationen problematisch. Bislang steht den einzelnen Ratsmitgliedern kein individueller Auskunftsanspruch gegenüber der Gemeinde- bzw. Bezirksverwaltung zu.

Die Grünen im Landtag möchten das ändern und konnten einen Antrag zu individuellen Informationsrechten für Ratsmitglieder im Innenausschuss des Landtags durchsetzen. Nun soll bei der anstehenden Evaluierung der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen geprüft werden, wie ein individuelles Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) der Ratsmitglieder aller kommunalen Ebenen gesetzlich verankert werden kann.

Während für Kreisrätinnen und -räte ein solcher Anspruch gemäß Landkreisordnung bereits jetzt besteht, fehlt es in den übrigen kommunalen Ebenen an entsprechender Gleichbehandlung. „Gemeinderatsmitglieder sollten alle Informationen bekommen, die zur Wahrnehmung ihres Amtes erforderlich sind. Die umfassende Information und Transparenz ist die Grundlage für gute Entscheidungen“, erklärt Johannes Becher, kommunalpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion.

Bereits jetzt ist es rechtlich möglich, dass der Gemeinderat in der Geschäftsordnung, die Informationsrechte des Gesamtgremiums auch auf einzelne Mitglieder überträgt. Leider scheint dies in der Praxis trotzdem zu Problemen zu führen. Erst kürzlich wurde durch eine Petition das Landratsamt München korrigiert, das einen rechtmäßigen Beschluss eines Gemeinderats zur Übertragung von Informationsrechten fälschlicherweise beanstandet hatte.

Im Übrigen sollte es nicht von Mehrheitsverhältnissen abhängen, ob Mitglieder des Gemeinderats die Information bekommen, die sie benötigen. Von daher ist der Bedarf einer gesetzlichen Regelung aus Sicht der Grünen gegeben.

Der Antrag wurde am Mittwoch, den 21.04.21, im Innenausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.