Grüner Dringlichkeitsantrag im Sozialausschuss

Mit dem Öffnungsplan, den die Ministerpräsident*innenkonferenz am 16. Februar 2022 beschlossen hat, sind nun konkrete Öffnungsperspektiven für Erwachsene vorgelegt worden. Öffnungsszenarien für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen lassen nach wie vor auf sich warten, auch wenn die Staatsregierung nicht müde wird, zu betonen, dass sie mit ihrem Pandemiemanagement die Interessen von Kindern in den Fokus nehmen würde.

Allein die politischen Maßnahmen lassen konkrete Nachweise für diesen Fokus vermissen. Die Staatsregierung scheint keine Lehren gezogen zu haben aus der Situation im Frühjahr 2021, als Baumärkte nach dem Lockdown bereits wieder öffnen durften, während Kitas noch im Notbetreuungs-Betrieb waren. In der Sitzung der Kinderkommission am 17. Februar 2022 konnte Gesundheitsminister Holetschek auf die Frage nach dem Plan zum Abbau der Maßnahmen in Kitas lediglich eine maximal unkonkrete Antwort liefern: Man werde die Lage stetig mit dem LGL prüfen und dann entscheiden, welche Maßnahmen entfallen können. Wann genau kann nicht gesagt werden. Unter welchen Umständen kann auch nicht klar formuliert werden. Es braucht einen klar kommunizierten Zeitplan und konkrete Öffnungsszenarien für Kitas und Kindertagespflege in Bayern. Stand heute gibt es diesen von der Bayerischen Staatsregierung nicht.

Wir fordern die Staatsregierung mit unserem Antrag auf, konkrete Öffnungsszenarien für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Bayern vorzulegen. Folgende Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen:

  1. Die Rückkehr der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Regelbetrieb mit offenen pädagogischen Konzepten wird zum 21. März 2022 ermöglicht, soweit sich die Lage nicht grundlegend zum Negativen verändert.

  2. Die aktuelle Umsetzung der Testnachweispflicht für Kita-Kinder wird entbürokratisiert. Selbsttests sollen, soweit nicht ohnehin bereits PCR-Pooltestung erfolgt, direkt an die Einrichtungen geliefert werden und ohne Berechtigungsscheine erhältlich sein.

  3. Für eine etwaige nächste Welle des Virus im Herbst wird bereits jetzt die Infrastruktur für flächendeckende PCR-Pooltests in Kitas und Kindertagespflege vorbereitet.

  4. Die Staatsregierung definiert unter welchen Voraussetzungen alle derzeitigen Einschränkungen, wie die Maskenpflicht für das Kita-Personal und Kindertagespflegepersonen sowie die Testvorgaben, wegfallen können und legt einen konkreten Stufenplan inkl. Rückfalloptionen vor.

Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich mit allen zuständigen Stellen im Bund um eine Lösung für die aktuelle Problematik der fehlenden staatlichen Quarantäneanordnung zu bemühen, sodass eine Inanspruchnahme von Kinderkranktagen im Falle einer notwendigen Gruppenschließung in Kitas oder Kindertagespflege für die Eltern sichergestellt werden kann.

Der Dringlichkeitsantrag wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 17. März 2022 behandelt.