Online-Vortrag zu Gebäudesanierung und Denkmalschutz

Am kommenden Donnerstag, 21. März (19:30, online) veranstalten die Solarfreunde im Rahmen ihres Bauseminars den Vortrag „Sanierung von Denkmal geschützten Gebäuden: Ein Fass ohne Boden oder machbarer als man denkt?“ Referenten sind der Moosburger Landtagsabgeordnete Johannes Becher („Haus am Gries“) und sein Architekt Tilman Ringe (Büro as plus architektinnen und architekten, Passau). Sie stellen Praxiserfahrungen mit der Sanierung des ältesten Moosburger Hauses vor und geben Tipps, wie Denkmalbesitzer*innen die Herausforderungen so erfolgreich wie möglich bewältigen können. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Fragen an die Referenten können bereits vorab unter anfrage@solarfreunde-moosburg.de eingereicht werden. Die Zugangsdaten (Zoom) finden sich unter www.solarfreunde-moosburg.de/veranstaltungen auf der Webseite der Veranstaltung.

Ist das Geschichte oder kann das weg? Die Sanierung eines Denkmals gilt für Viele als wünschenswertes, aber nahezu unmögliches Unterfangen – technisch, finanziell und bürokratisch. Nicht wenige Besitzer resignieren und überlassen ihre Denkmäler dem allmählichen Verfall oder sogar Untergang.

Johannes Becher hat es trotzdem gewagt. Sein „Haus am Gries“ ist mit über 500 Jahren eines der ältesten Häuser der Stadt und stand rund 40 Jahre leer. Das Notgerüst zur Verhinderung des Einsturzes prägte jahrzehntelang das Stadtbild. In weniger als drei Jahren verwandelte es sich nun von einem Schandfleck in ein Schmuckstück. Zudem wurde ein innovatives Beispiel für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik geschaffen. Auch zur Ermutigung für andere Denkmalbesitzer hat Becher viele Unterlagen (Pläne, Fotos, Baufortschritt, reale Herausforderungen, Kosten und Förderungen) im Internet unter www.hausamgries.de veröffentlicht. Beim Vortrag stellen er und sein Architekt Tilman Ringe ihr Vorgehen und ihre Erfahrungen vor – mit Höhen, Tiefen und Happy end. Zudem geben sie Tipps, wie Besitzer von sanierungsbedürftigen Denkmälern im Hinblick auf Planung und Genehmigung, Umsetzung und Finanzierung bei ihren Objekten vorgehen können.