Gesetzentwurf für eine Landeselternvertretung am 28. April im Sozialausschuss des Landtags

Auf bayerischer Landesebene existiert bislang kein Gremium, das die Bedürfnisse der Familien mit Kindern im Kita-Alter gegenüber dem Sozialministerium vertritt. Dabei werden wesentliche Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung in Bayern auf Landesebene festgelegt und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensrealitäten der Familien: Die Entscheidung, ob mit den Geldern aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes entweder die Qualität in den Einrichtungen gesteigert oder aber einkommensunabhängige Zuschüsse finanziert werden, ist dafür ein ebenso eindrückliches Beispiel, wie die Maßnahmen in den Kitas während der Corona-Pandemie, die oftmals ohne jeden Blick auf die Auswirkungen für die Familien und die Umsetzung in den Kitas festgesetzt wurden.

GRÜNE, SPD und FDP im Bayerischen Landtag fordern deshalb die Einrichtung einer Landeselternvertretung, die durch das zuständige Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert und zu betreffenden Themen angehört werden muss. Ein Landeselternbeirat würde in Fragen der Kinderbildung und -betreuung frühzeitig beratend tätig werden und die vielen Anliegen der Eltern bündeln. Mit diesem Instrument können Eltern, deren Kinder eine Kita, Kindertagespflege oder Hort besuchen, zukünftig zum Wohl ihrer Kinder mitgestalten, ihre Meinung einbringen und der Politik gegenüber die Lebenswirklichkeit der Familien spiegeln.  

Dazu Johannes Becher, Sprecher der Landtagsgrünen für frühkindliche Bildung und stellv. Vorsitzender der Kinderkommission des Bayerischen Landtags: „Kita-Eltern in Bayern müssen endlich gehört und die Interessen ihrer Kinder berücksichtigt werden. Das gelingt mit einer demokratisch legitimierten Landeselternvertretung, einer Servicestelle für Elternarbeit und der Möglichkeit, Gesamtelternbeiräte in den Kommunen einzurichten. Wir wollen Politik für die Familien mit den Familien.“

Zur anstehenden Debatte über den Gesetzentwurf von GRÜNEN, SPD und FDP im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags ergänzt Johannes Becher: „Ich wünsche mir, dass die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern ihre Kritik und etwaige Verbesserungsvorschläge konstruktiv einbringen, statt den Gesetzentwurf aus Prinzip einfach abzulehnen. Wenn wir Bayern wirklich zum Familienland machen wollen, dann müssen wir dieses wichtige Thema gemeinsam voran und in die Umsetzung zu bringen.“

Update nach der Debatte im Sozialausschuss:

Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen (CSU und Freie Wähler) abgelehnt. Sozialministerin Scharf bekundete, dass auch sie eine Beteiligung der Eltern im Kita-Bereich wichtig fände, allerdings nicht in der von uns vorgeschlagenen Form einer Landeselternvertretung. Das Ministerium erarbeite derzeit eine App zur Beteiligung der Eltern. Darüber hinaus wies die Ministerin darauf hin, dass die Eltern bereits bei der Erarbeitung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) umfassend beteiligt worden seien. Das Gesetz wurde 2005 (!!) verabschiedet.

Die Argumente und unsere Gegenargumente bezüglich einer Landeselternvertretung im Detail:

  • Es wird bezweifelt, ob ein Gremium die Eltern überhaupt vertreten kann. Eltern und Meinungen sind vielfältig.

    Aus unserer Sicht braucht es genau aus diesem Grund ein Gremium. Nur so können die vielen Eltern mit ihren vielfältigen Meinungen in einen strukturierten Austausch treten, Argumente austauschen und dann demokratisch zu einer gemeinsamen Haltung finden, die gegenüber dem Ministerium vertreten werden kann. Eine Elternbeteiligung via App, wie das Ministerium sie plant, kann lediglich Einzelmeinungen widerspiegeln, die eben nicht immer durch eine Diskussion und den Austausch verschiedener Ansichten abgewogen wurden.

  • Es wird befürchtet, dass im Gremium eine Dominanz der bestehenden Gesamtelternbeiräte vorherrschen würde.

    Sicherlich würde eine Landeselternvertretung zunächst aus den bereits bestehenden Gesamtelternbeiräten heraus gewählt werden. Unser Gesetzentwurf formuliert ganz klar, dass die Landeselternvertretung ein wachsendes Konstrukt sein wird, das sich in einem gemeinsamen Prozess entwickeln muss. Dazu gehört auch, gemeinsam Regelungen zu finden, die die Repräsentation von verschiedenen kommunalen Strukturen (ländlicher Raum, Klein-, Großstadt), Einrichtungsformen (Krippe, Kita, Hort), etc. berücksichtigen.

  • Es wird bezweifelt, dass in ländlichen Regionen überhaupt Gesamtelternbeiräte gebildet würden.

    Bisher gibt es nur wenige Gesamtelternbeiräte in Bayern. Ein Grund dafür ist auch, dass derzeit eben keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf ändern. Darin ist auch die Einrichtung einer Service-Stelle vorgesehen, die Eltern-Arbeit vor Ort und die Entwicklung von Gesamtelternbeiräten gezielt unterstützen soll.

  • Die mangelnde Kontinuität des Gremiums aufgrund der kurzen Verweildauer der Kinder im Kita-Bereich wird als Problem angesehen.

    Die jeweilige Verweildauer der Kinder in ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist in der Tat individuell , aber eben auch gesellschaftliche Realität, mit der die Politik umgehen muss. Neben dem Kind, das „nur“ drei Jahre in den Kindergarten geht, gibt es aber auch das Kind, das mit dem ersten Jahr in einer Krippe betreut wird und noch im Grundschulalter den Hort besucht. Das wäre dann doch eine recht lange Zeitspanne, die die Eltern für eine politische Mitwirkung in der Landeselternvertretung nutzen könnten.

Der Gesetzentwurf wird nun zeitnah im Plenum des Landtags abschließend beraten werden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Regierungsfraktionen ihr Votum ändern werden.