Johannes Becher fordert Bayerische Staatsregierung auf: Öffentlich geförderten Mietwohnungsbau wieder deutlich stärken! 

„Die Mieten in Bayern und gerade auch im Landkreis Pfaffenhofen kannten seit Jahren nur eine Richtung – und zwar nach oben. Die Ausgaben fürs Wohnen überlasten mittlerweile jeden dritten Mieterhaushalt. Das Problem hat damit auch längst die Mittelschicht erreicht“, analysiert der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Becher. „Das heißt: Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum!“ 

Die Antwort des zuständigen Staatsministeriums auf eine Anfrage (Anhang) der Landtags-Grünen zeigt: Bis 2030 werden im Landkreis Pfaffenhofen von den aktuell 284 belegungsgebundenen Mietwohnungen 43 aus der Bindung fallen. Wer sich für eine Sozialwohnung vormerken lässt, muss schon jetzt teilweise mit mehrjährigen Wartezeiten rechnen. Aufgrund der aktuell hohen Zinsen und Baukosten sind die Aussichten in Sachen Zubau von neuen geförderten Wohnungen ebenfalls nicht rosig. 2023 wurden bayernweit nur 944 Sozialwohnungen bewilligt. 2022 waren es noch 3.538. Die Staatsregierung hängt ihren Zielen damit meilenweit hinterher. 

Johannes Becher: „Etwa jede sechste Sozialwohnung fällt im Landkreis in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung. Das ist eine wirklich gefährliche Dynamik, wenn nicht im gleichen Zuge wieder sozial geförderter Wohnraum geschaffen wird.“ 

Um hier gegenzusteuern, fordern die Landtags-Grünen unter anderem 

  • ein Sonderinvestitionsprogramm für den geförderten Mietwohnungsbau 
  • ein Modernisierungsprogramm für alle Sozialwohnungen 
  • und staatliche Bürgschaften für neu gegründete Wohnungsgenossenschaften. 

Zudem setzen die Landtags-Grünen sich dafür ein, nicht mehr nur den Kommunen, sondern auch den Landkreisen ein eigenes Engagement im sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Bisher ist das rechtlich nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen bei historisch gewachsenen Wohnungsbaugesellschaften einzelner Landkreise möglich. „Die Idee des Landkreises Pfaffenhofen, diese Lücke mit einem Zweckverband für sozialen Wohnungsbau zu schließen, unterstütze ich ausdrücklich! Perspektivisch braucht es aus unserer Sicht eine Gesetzesänderung, wie wir sie bereits im Landtag angeregt hatten (Anhang), um den Landkreisen mehr Eigenverantwortung im sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen“, erklärt Johannes Becher.

Hintergrund: 

Die Mietpreis- und Belegungsbindungen in der staatlichen Wohnraumförderung betragen 25 Jahre. Seit Mai 2018 gibt es alternativ zu den bestehenden 25-jährigen Bindungen auch die Variante mit 40-jährigen Bindungen. Auch eine Verlängerung der Bindungsfrist ist möglich. Seit 2023 besteht zudem die Möglichkeit zu einer 55-jährigen Bindung. Im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm beträgt die Bindungsdauer 25 Jahre.  

Seit 2006 liegt die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau bei den Ländern. Die Übersicht über die Zu- und Abgänge zeigt, dass die Zahl der Zugänge bis 2016 auf niedrigem Niveau stagnierte. Erst mit dem Wohnungspakt 2016 zeigt sich eine deutliche Erhöhung. Dieser Pakt lief allerdings schon 2019 wieder aus. Die Bayerische Staatsregierung zeigt immer gern nach Berlin. Dabei fehlt es hier in ihrem Zuständigkeitsbereich an Kontinuität und Verlässlichkeit in der Wohnraumförderung.