2. Lesung zum grünen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und weiterer Rechtsvorschriften: Senkung von Altersgrenzen und Stärkung der Beteiligung junger Menschen im Plenum am 28.6.22

Die Landtags-Grünen haben einen Gesetzentwurf (Drs. 18/22206) erarbeitet, der die bisher festgelegten Altersgrenzen beim Wahlrecht, bei der Religionsmündigkeit und der Wahl des oder der Bayerischen Ministerpräsident*in ändert. Die Bayerische Verfassung ist auch nach 75 Jahren eine wertvolle und weitsichtige Grundlage für das Zusammenleben – sie ist ein starkes Fundament. Aus Sicht der Landtags-Grünen sollte sich das noch häufiger in handfester Politik widerspiegeln – zum Beispiel, wenn es um soziale Wohnungspolitik oder den Schutz unserer Lebensgrundlagen geht. Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich im Vergleich zum Nachkriegs-Bayern allerdings weiterentwickelt. Eine gute Verfassung ist politisches Leitbild und Stabilitätsanker zugleich. Dafür wollen wir sie für die kommenden Jahrzehnte fit machen. Damit die Verfassung stark bleibt und in der Lebenswelt der Menschen im 21. Jahrhundert weiter ihren Stellenwert behält, braucht es ein gut dosiertes Update.

„Gute Politik ist keine Frage des Alters – das gilt auch für die Altersgrenze für das Ministerpräsident*innenamt“, erklärt Johannes Becher, der hierzu in der Plenarsitzung sprechen wird. „Diese starre Altersgrenze von 40 Jahren ist völlig aus der Zeit gefallen – andere Länder haben erfolgreiche Regierungschef*innen, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl deutlich jünger waren, so beispielsweise Finnland oder Neuseeland.“

„Auch das Wahlalter muss upgedatet werden“, sagt Eva Lettenbauer, die hierzu in der Plenarsitzung sprechen wird: Künftig sollen bei den Landtags- und Kommunalwahlen Jugendliche schon ab 16 Jahren ihr Kreuz machen dürfen. „Bei der Entscheidung über die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 geht es um ein gerechtes Demokratieverständnis. Bürger*innen ab 16 müssen mitbestimmen können, wer ihre Zukunft gestaltet. Sie leben am längsten mit einmal getroffenen politischen Entscheidungen. Es ist bisher ein Armutszeugnis der CSU-Regierungen, wie mit den politischen Wünschen der Jugend umgegangen wird. Es geht um Gerechtigkeit und es ist höchste Zeit, dass auch in Bayern so wie in neun anderen Bundesländern junge Leute ab 16 bei den Kommunalwahlen mitabstimmen können – und auch bei den Landtagswahlen, genau wie in anderen Bundesländern auch.“

Zum Dritten fordern die Landtags-Grünen die uneingeschränkte Religionsmündigkeit ab 14 Jahren. Bayerische Kinder und Jugendlichen dürfen zwar schon mit 14 aus der Kirche austreten, für die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht müssen sie aber das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch das ist aus Sicht der Landtags-Grünen nicht mehr zeitgemäß und benötigt ein dringendes Update.

Ablauf (ab 11.15 Uhr):

  1. Allgemeine Aussprache zum Gesetzentwurf – Drs. 18/22206 (u.a. Wahlalter 16)
  2. Aussprache zu § 1 Nr. 2 (Altersgrenze Ministerpräsident*in)
  3. Abstimmung über § 1 Nr. 2
  4. Abstimmung über § 1 Nr. 1 und 3, §§ 2-5