Staatsregierung legt von Grünen geforderten Bericht zur Verwendung der Feuerschutzsteuer vor

Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer, die auf Feuer- und Gebäudeversicherungen erhoben wird, müssen von den Bundesländern zweckgebunden für den Brandschutz verwendet werden. In den letzten Jahren hat der Freistaat Bayern weniger Geld an die Kommunen für das Feuerwehrwesen ausgeschüttet als an Einnahmen erzielt wurden, sodass nun ein erheblicher Beitrag auf dem Staatskonto liegt, der eigentlich für den Brandschutz vor Ort verwendet werden sollte.

Johannes Becher, kommunalpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion forderte daher einen Bericht der Staatsregierung, wie der Ausgaberest sinnvoll abgebaut werden kann. „Die Kommunen stehen unter hohem finanziellem Druck. Eine bessere Ausstattung der Feuerwehren ist dringend geboten und würde den Brandschutz in Bayern konkret verbessern. Das Geld ist da und muss nur richtig verwendet werden“, erklärt Becher. Der Bericht wurde einstimmig beschlossen und liegt dem Landtag nun vor.

Laut Bericht lag der Ausgaberest im Jahr 2018 bei rund 47 Mio. Euro und ist mittlerweile (Stand 2022) auf 84 Mio. Euro angestiegen. Der Freistaat möchte die Ausgabereste für den Ausbau der drei staatlichen Feuerwehrschulen verwenden sowie die Finanzierung der Feuerwehrförderung ergänzen. Durch Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zum 01.07.2023 sollen die Festbeträge für den Feuerwehrhausbau verdoppelt und die Festbeträge für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30% erhöht werden.

Johannes Becher: „Die Erhöhung der Feuerwehrförderung ist richtig und überfällig. Seit Jahren nimmt der Freistaat Bayern mehr Geld von der Feuerschutzsteuer ein als an für die Feuerwehren ausbezahlt wird. Das Geld ist bei den Feuerwehren und für den Brandschutz in der Praxis deutlich sinnvoller aufgehoben.“