Kommunen wollen Bürokratie abbauen, doch das Innenministerium hat noch keinen einzigen der 217 Anträge genehmigt 

Bayerns Kommunen wollen loslegen, dürfen aber nicht. Seit das Bayerische Modellregionengesetz, angepriesen als “Einfach-mal-machen-Gesetz“, im Mai 2026 in Kraft getreten ist, haben Gemeinden, Städte und Landkreise insgesamt 217 Anträge gestellt, um einzelne Landesvorschriften versuchsweise aussetzen zu dürfen. Genehmigt ist davon bis heute kein einziger. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des stellv. Grünen Fraktionsvorsitzenden Johannes Becher hervor. „Die Staatsregierung hat den Kommunen ein Einfach-mal-machen-Gesetz versprochen. Geliefert hat sie ein Einfach-mal-warten-Gesetz“, kritisiert Becher. „Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht und Vorschläge eingereicht. Jetzt liegen über 200 Anträge im Ministerium und nichts passiert.“ 

Grund für den Stillstand ist, dass Freistellungen nur über eine Rechtsverordnung des Innenministeriums möglich sind. Diese erste Verordnung wird laut Ministerium „derzeit vorbereitet“, die Anhörung von Ressorts und Verbänden soll erst „in Kürze“ beginnen. Ob ihr Antrag Erfolg hat, erfahren die Kommunen erst danach. Eine konkrete Bearbeitungszeit oder ein Datum für die ersten Freistellungen nennt die Staatsregierung nicht, sie verweist lediglich darauf, die Anträge würden „zügig“ bearbeitet. Zügig waren bisher vor allem die Kommunen, und die Bandbreite Ihrer Anträge ist enorm: vom Ladenschluss über die Kirchensteuer bis zur Bestattung. Doch egal ob es um die befristete Aussetzung der Bauordnung oder das Bibermanagements geht, bisher wartet jede Kommune vergeblich. 

“Es ist schon erstaunlich, dass trotz einem halben Jahr Bearbeitungszeit den Kommunen bislang keine einzige ihrer Idee zur Erprobung erlaubt wird. Als grüne Landtagsfraktion hatten wir vor der Staatsregierung ein ähnliches Gesetz zur Befreiung von Regeln für Kommunen vorgelegt und zwar mit einer Genehmigungsfiktion für den Fall, dass die Staatsregierung die Anträge nicht bearbeitet. Wie notwendig das gewesen wäre, sieht man jetzt an der zögerlichen Umsetzung,” erklärt Johannes Becher.  

Die Freistellungen für die Kommunen sind zudem nur bis zum Mai 2031 möglich sind. Das heißt „Die Uhr läuft. Jeder Monat, den die Anträge im Ministerium liegen, ist ein Monat weniger Erprobung vor Ort“, so Becher. „Wer Bürokratieabbau verspricht, darf ihn nicht selbst in der Bürokratie versanden lassen.“ 

Becher fordert die Staatsregierung auf, ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Die Kommunen müssen zügig erfahren, wie es um ihre Anträge steht, und die ersten Freistellungen müssen endlich in Kraft treten.