Landtagsabgeordneter Johannes Becher richtet Anfrage an Staatsregierung
Das Stalag VII A in Moosburg a.d. Isar war eines der größten Kriegsgefangenenlager Nazi-Deutschlands, welches nach dem Krieg als Internierungslager, später als Quartier für Heimatvertriebene und türkische Gastarbeitende diente. Verblieben sind drei ehemalige Wachmannsbaracken und eine Gefangenenbaracke. Ein Abrissantrag der Stadt Moosburg liegt für zwei der denkmalgeschützten Gebäude seit vielen Jahren vor, entschieden ist nichts.
“Seit Jahren wird diskutiert und nahezu nichts passiert. Das ewige Vertagen kann so nicht weitergehen. Es wird weder der Verantwortung für die Erinnerungskultur, noch dem Erhalt der Baudenkmäler, noch der Planungssicherheit für die angrenzenden Schulen gerecht”, erklärt Johannes Becher.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2023 zeigt die bauhistorische Einzigartigkeit dieses Ortes und aller analysierten Baracken auf. Die drei Wachmannschaftsbaracken hatten allesamt unterschiedliche Funktionen und die Geschichte der Gebäude über die Nutzung als Kriegsgefangenlager, Internierungslager, Unterkunft für Heimatvertriebene, später Gastarbeiter bis schlussendlich Obdachlose zeigen in plastischer Weise jahrzehntelange Sozialgeschichte. Diese Kombination dürfte weitgehend einzigartig sein.
“Für den Verbleib von Stalag VII A ist natürlich die Stadt Moosburg als Eigentümerin gefragt, aber sie wird das nicht alleine leisten können – weder finanziell noch organisatorisch”, erläutert Johannes Becher. Er sieht auch, dass der Erhalt der Gebäude, die Konzeption und der Betrieb einer potenziellen Gedenkstätte überregionaler Dimension die Möglichkeiten der Stadt übersteigen. Der Landtagsabgeordnete wendet sich nun an die Bayerische Staatsregierung, um Fördermöglichkeiten und überhaupt die nächsten Schritte zu konkretisieren.
Zentral ist die Frage, welche historische Bedeutung der Freistaat Bayern dem Stalag VII A und den noch vorhandenen Baudenkmälern einräumt und welche finanzielle und organisatorische Unterstützung sich daraus ableiten könnte. Relevant ist die Frage des Zustands der Baracken und letztlich auch endlich eine finale Entscheidung, dass die Baracken als Baudenkmäler insoweit unter Denkmalschutz stehen, dass ein Abriss oder Teilabriss nicht in Frage kommt. In der Folge könnte man sich vertieft mit der Erarbeitung eines realistischen Nutzungskonzepts beschäftigen – wobei es ja durchaus Ideen gibt – und hierbei erfragt Becher Erfahrungen der Staatsregierung bei ähnlichen Projekten: Welche Strukturen haben sich für die Planung und Umsetzung von überregionalen Gedenkstätten bewährt, wie etwa staatliche Stellen, Vereine oder Zweckverbände? Welche bestehenden Anlaufstellen empfiehlt die Staatsregierung zum Erfahrungsaustausch? Wie könnten Schule und Gedenkstätte sinnvoll miteinander verknüpft werden, etwa durch die Einbindung der sichtbaren Geschichte vor Ort in den Unterricht? „Die offenen Fragen werden sich nicht von allein lösen und daher hoffe ich auf eine umfangreiche und aussagekräftige Beantwortung der schriftlichen Anfrage”, so Becher.
Die reguläre Frist zur Beantwortung von schriftlichen Anfragen beträgt vier Wochen. In diesem Fall hat die Staatsregierung aufgrund des umfassenden Abstimmungsbedarfs um Fristverlängerung bis Anfang April gebeten, womit Einverständnis besteht.