Johannes Becher bittet Kassenärztliche Vereinigung um Hilfe 

Seit 6. Dezember ist Moosburg an der Isar eine Stadt ohne Kinderarzt. Dr. Olaf Vorbeck hatte nach fast 19 Jahren seine Praxis schließen müssen, weil er in den Ruhestand wechselte und bislang keine Nachfolge gefunden werden konnte. Eine Anfrage von Johannes Becher, Landtagsabgeordneter der Grünen aus Moosburg, an die Staatsregierung ergab nun, dass der kinderärztliche Versorgungsgrad im Planungsbereich Landkreis Freising, zu dem die Stadt Moosburg zugehörig ist, schon vor der Schließung der Praxis Dr. Vorbeck unter 100% lag. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern, in welchem unter anderem über Über-, Regel- oder Unterversorgung sowie drohende Unterversorgung entschieden wird, soll laut Antwort der Staatsregierung erst wieder im Juni 2025 tagen.

„Mit der Schließung der Praxis Dr. Vorbeck ist Moosburg und damit auch der Landkreis im kinderärztlichen Bereich unterversorgt. Für die betroffenen Kinder und Familien ist der Wegfall der Kinderarztpraxis ein dringliches Problem, dass nicht erst im Juni gelöst werden muss“, macht Johannes Becher deutlich. Der Landtagsabgeordnete hat sich deshalb nun mit einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) sowie die Bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach gewendet. Becher bittet darum, dass bereits vor der Sitzung des Landesausschusses die Unterversorgung festgestellt und daraufhin die notwendigen Fördermaßnahmen durch die KVB ausgeschrieben werden, um schnellstmöglich eine Praxis-Nachfolge zu ermöglichen.

Familien, die zwischenzeitlich Unterstützung bei der Suche nach einem anderen Kinderarzt benötigen, können sich an die Terminservicestelle der KVB unter der Telefonnummer 116 117 wenden.

Hintergrund:

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) vertritt die Interessen aller in Bayern niedergelassenen Vertragsärzt*innen und erfüllt die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben der Sicherstellung und Gewährleistung ärztlicher Versorgung.

Die KVB hält für unterversorgte Planungsbereiche Fördermaßnahmen bereit, um insbesondere über finanzielle und/oder strukturelle Anreize Ärzt*innen sowohl kurz- als auch langfristig für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen, Vertragsärzte, soweit sie in dem förderfähigen Planungsbereich einen überdurchschnittlichen oder besonderen Beitrag zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung leisten, mit einem finanziellen Zuschlag zu unterstützen und die finanziellen Belastungen, die mit der Beschäftigung ärztlichen sowie nichtärztlichen Personals verbunden sind, zu reduzieren.